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Pilzsammelbestimmungen in der Schweiz                                 

Alle übrigen Kantone besitzen zurzeit keine besonderen Verordnungen die den Pilzschutz betreffen.

Im Allgemeinen gilt für die ganze Schweiz: In Natur- und Pflanzenschutzgebieten dürfen keine Pilze gesammelt werden.

 

KANTON

(Links)

SCHONZEIT
(totales Pflückverbot)

MENGENBEGRENZUNG

(kg pro Person / Tag)

WEITERE VORSCHRIFTEN

Aargau: Gemeindewappen/local arms

AG

-

-

Organisiertes Sammeln verboten.
Bewilligungspflicht für gewerbsmässiges Sammeln.

AI

-

2 kg

Nur ausgewachsene Pilze sorgfältig von Hand pflücken.

Appenzell-Ausserrhoden: Gemeindewappen/local arms

AR

-

2 kg

Nur ausgewachsene Pilze sorgfältig von Hand pflücken. Gewerbsmässiges oder organisiertes Pilzsammeln sind verboten (ausgenommen zu Studienzwecke).

BE

1.–7. jeden Monats

2 kg

Organisiertes Pilzsammeln ist verboten (ausgenommen geführte Exkursionen zu Ausbildungszwecken).

Basel-Land: Gemeindewappen/local arms

BL

-

-

Keine besonderen Bestimmungen (ausser für die Gemeinde Allschwil).

Basel-Stadt: Gemeindewappen/local arms

BS

-

-

Keine besonderen Bestimmungen.

FR

von 20h bis 07h

2 kg

Die mutwillige Zerstörung von Pilzen ist verboten.

Genf: Gemeindewappen/local arms

GE

-

2 kg

 

GL

1.–10. jeden Monats

2 kg

Organisiertes Pilzsammeln ist verboten (ausgenommen Pilzvereine oder Schulen zu Ausbildungszwecken).

GR

1.–10. jeden Monats

2 kg

Pilzsammeln in Gruppen von mehr als 3 Personen ist verboten (ausgenommen Familien).
Die mutwillige Zerstörung von Pilzen ist verboten.

JU

-

2 kg

Organisiertes Sammeln ist verboten.
Pilze nur sorgfältig von Hand pflücken.

LU

1.–7. jeden Monats

2 kg, davon höchstens ½ kg Morcheln oder Eierschwämme

Organisiertes Sammeln (ausgenommen Pilzvereine oder Schulen zu Ausbildungszwecken), sowie wahlloses Pflücken und mutwilliges Zerstören von Pilzen sind verboten. Nur ausge­wachsene Pilze pflücken.

Drapeau de Neuchâtel
NE  
-
-
Keine besonderen Bestimmungen.

NW

-

1 kg

Organisiertes Sammeln ist verboten. Das Sammeln wildwachsenden Pilze zu Erwerbszwecken bedarf einer Bewilligung der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz.

OW

1.–7. jeden Monats und Nachts

2 kg, davon höchstens ½ kg Morcheln

Organisiertes und gewerbsmässiges Sammeln sind verboten.

SG

   

Spezielle Regelungen je nach Gemeinde.

SH

-

-

Die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen halten sich an die Bestimmungen des Kantons Zürich (1.-10. jedes Monats Sammelverbot, sonst 1 kg pro Person/Tag, siehe ZH)

SO

-

-

Verordnung über Pilzschontage und Sammelvorschriften vom 27. April 1998 wurde ersatzlos gestrichen

SZ

-

2 kg, davon höchstens 1 kg Morcheln.

Organisierte Veranstaltungzen zum Sammeln von Pilzen sind untersagt . Für wissenschaftliche und schulische Zwecke kann das zuständige Departement Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot bewilligen.

TG

-

1 kg

"Liste der zu Speisezwecken freigegebenen Wildpilzarten" der zu Speisezwecken freigegebenen Wildpilzarten" beachten. (VAPKO Webseite konsultieren oder das Kantonale Labor Thurgau anfragen).

TI

-

3 kg

Totales Sammelverbot zwischen 20:00 und 7:00 Uhr. Pilze nur sorgfältig von Hand pflücken. Die mutwillige Zerstörung von Pilzen ist verboten.

UR

-

3 kg, davon höchstens

½ kg Morcheln oder 2 kg Eierschwämme

Organisiertes und gewerbsmässiges Sammeln sind verboten. Nur ausgewachsene Pilze sorgfältig und ohne Hilfsgeräte pflücken. Die mutwillige Zerstörung von Pilzen ist verboten. Morcheln dürfen nicht vor dem 1. April gesammelt werden.

VD

Dem Familienkonsum entsprechende Menge.

-

Das Sammeln zu erwerbszwecken benötigt eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes.
Mehr als 60 seltene und bedrohte Arten unterliegen einem Sammelverbot.

Wallis: Gemeindewappen/local arms

VS

-

-

Keine besonderen Bestimmungen.

ZH

1.–10. jeden Monats

1 kg

Nur dem Sammler bekannte Pilzarten pflücken. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. Parasitäre und  für Pflanzen schädliche Pilze wie der Hallimasch sind von den Schutzbestimmungen ausgeschlossen.

Zug: Gemeindewappen/local arms

ZG

-

-

Keine besonderen Bestimmungen.

Staatsflagge Liechtensteins

FL

1.–10. jeden Monats und von 20h bis 8h

2 kg davon höchstens 1 kg Steinpilze und Eierschwämme oder 1 kg Morcheln

Organisiertes Sammeln verboten.

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1 kg
 

 

Version März 2011

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